Beschlüsse und Gesetze

 

Sprachstandtest für 4-jährige

04.03.2007

verpflichtend im März

Der „Besuch im Zoo“ ist ein wissenschaftlich entwickeltes Material für die erste Stufe eines Sprachkompetenztests, der von Lilian Fried, Dortmunder Professorin für die Pädagogik der frühen Kindheit, in Düsseldorf vorgestellt wurde. Mit diesem Testverfahren stellt das Land die Weichen für eine frühere, gezielte vorschulische Sprachförderung von Kindern.
Das neue Verfahren zur Sprachstandsfeststellung sieht zwei Phasen vor: In der ersten Stufe sollen Lehrkräfte gemeinsam mit Erzieherinnen und Erziehern mit Hilfe des von Prof. Fried entwickelten Spiel-Tests einen weiteren Eindruck davon erhalten, bei welchen Kindern offensichtlich eine altersgemäße Sprachentwicklung vorliegt. Dies dürfte bei rund zwei Drittel der Kinder Fall sein. Für diese Kinder ist die Sprachstandsfeststellung damit beendet.
Die übrigen Kinder werden zusammen mit jenen Kindern, die noch keinen Kindergarten besuchen, im Rahmen einer zweiten Stufe der Sprachstandsfeststellung noch einmal genauer auf ihre Sprachentwicklung hin untersucht. Dabei soll zum einen festgestellt werden, ob tatsächlich ein zusätzlicher sprachlicher Förderbedarf gegeben ist und zum anderen auf welche Bereiche der Sprachentwicklung er sich vorrangig bezieht.
Es soll zu keinem Ausfall von Regelunterricht kommen. Allerdings werden zusätzliche Förderangebote für einen Zeitraum von 2 – 3 Wochen im Rahmen der Sprachstandsfeststellungen reduziert werden.
Quelle: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Presse/Meldungen/PM_2007/pm_12_02_2007.html

Autor des Artikels: Tom, tom@gerhart-hauptmann-grundschule.de

Ausbildungsordnung Grundschule

15.10.2006

nun „nachgebessert“

Die neuen Verwaltungsvorschriften findet man unter den folgenden Links. Vergleichend dazu die AOGS in der ursprünglichen Form!

Die geänderten Verwaltungsvorschriften erstrecken sich
vor allem auf
– das Verfahren bei der Aufnahme in die Grundschule;
– das schuleigene Förderkonzept,
– das Heranführen an die Leistungsbewertung mit Noten,
– die Aussagen zum Arbeitsverhalten und zum Sozialver­
halten in Zeugnissen und
– das Verfahren beim Übergang von der Grundschule in
die weiterführende Schule.

Autor des Artikels: Tom, tom@gerhart-hauptmann-grundschule.de

Neues Schulgesetz zum 1. August

01.08.2006

verabschiedet

Zu Beginn des Schuljahres 2006 /2007 kommen einige Änderungen auf Schüler, Lehrer und Eltern zu.
Die wichtigsten kann man im Bildungsportal s.u.nachlesen.

Für uns ergeben sich auch wichtige organisatorische Veränderungen.
Wir richten ein Lernstudio ein, dessen Leitung Frau Große-Herrenthey hat.
Wir beginnen mit dem Offenen Ganztag, der von Frau Corsten-Dindas geleitet wird.
Zensuren gibt es künftig schon bei der Vesetzung in Klasse 3, die Grundschulgutachten im 4. Schuljahr werden verbindlicher.

Autor des Artikels: Tom, tom@gerhart-hauptmann-grundschule.de

Rechtschreibreform

01.08.2006

zum 1. August überarbeitet

Nordrhein-Westfalen hat die reformierten Regeln des Rates für deutsche Rechtschreibung zum 01.08.2006 eingeführt. Die Übergangsphase, in der veraltete Schreibweisen zwar als solche kenntlich gemacht, jedoch nicht als Fehler gewertet werden, endet allerdings erst zum 31.07.2007.

Einen zusammenfassenden Überblick über die gültigen Regelungen sowie die Arbeit des Rats für deutsche Rechtschreibung bieten die nachstehenden Quellen.

Autor des Artikels: Tom, tom@gerhart-hauptmann-grundschule.de