Jan 082021
 

Laut Beschluss der Landesregierung sind ab 11.01.2021 die Schulen geschlossen. Alle Kinder werden im Distanzunterricht unterrichtet. Das heißt: Die Kinder lernen zu den gewohnten Unterrichtszeiten zu Hause. Aufgaben und weitere Informationen erhalten sie von ihren Lehrerinnen und Lehrern, die täglich über Videokonferenz oder Telefon Kontakt mit Ihren Kindern aufnehmen. Bitte denken Sie daran, Ihr Kind wie gewohnt bei den KlassenlehrerInnen krank zu melden, wenn es am Distanzunterricht nicht teilnehmen kann.

„Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.“ (MSB NRW vom 07.01.2021)

Falls Sie absolut keine Betreuungsmöglichkeit haben, können Sie Ihr Kind mit folgendem Antragsformular  bis zum 12.01.2021 für die Notbetreuung per Mail im Sekretariat (ghauptmann.gs@helimail.de) anmelden. Ein regulärer Unterricht findet in der Notbetreuung nicht statt.